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Kirchgemeinde-Versammlung

Die Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal jährlich – anfangs Juni und anfangs Dezember – statt. Sie ist das oberste Organ der Kirchgemeinde und umfasst die Gesamtheit der Stimmberechtigten. Im Juni wird jeweils die Rechnung und der Jahresbericht des vergangenen Jahres vorgelegt, im Dezember das Budget für das kommende Jahr.
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Rüti wohnenden Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche mit Schweizer Bürgerrecht oder mit Ausländerbewilligungen B, C oder Ci, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Protokolle der Versammlungen