Jahresberichte

Gemäss Kirchenordnung ist die Kirchenpflege jährlich zur «schriftlichen Berichterstattung über das kirchliche Gemeindeleben zuhanden der Kirchgemeindeversammlung» verpflichtet. Diese öffentliche Rechenschaft der «leitenden Behörde» zeigt der Gemeinde, was innerhalb eines Jahres geleistet wurde, wo die Schwerpunkte des Engagements lagen und welche Wirkungen damit verbunden waren, was in die Gebäude investiert wurde, was gelungen ist und wo noch Entwicklungspotenziale liegen. Der Jahresbericht legt auch transparent dar, wofür die Kirchensteuer eingesetzt wird. Er macht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde wo welche Mittel eingesetzt hat und was sie bewirkt haben.