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Kirchenpflege

Die Kirchenpflege ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Ihre Mitglieder versehen das Amt als Kirchenpfleger/in nebenamtlich, das heisst in der Freizeit zusätzlich zu ihren übrigen Verpflichtungen. Dieses Milizsystem hat den Vorteil, dass engagierte Laien ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten in den Dienst der Kirche stellen, fordert allerdings auch einen entsprechenden zeitlichen Einsatz. Die Sitzungen der Kirchenpflege finden alle vier Wochen statt (ohne Schulferien). Pfarrpersonen und die Gemeindkonventsleitung nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. Das Protokoll wird vom Aktuar erstellt.

Die Kirchenpflege umfasst sieben Mitglieder, inklusive Präsidentin oder Präsident. Sie wird alle vier Jahre durch die Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Bei Vakanzen während der Amtsdauer nimmt die Kirchgemeindeversammlung die Ersatzwahlen vor.

Die Mitglieder für die Amtsdauer 2022 – 2026

Register  zur Offenlegung von Interessenbindungen der Mitglieder der Kirchenpflege, Amtsdauer 2022 – 2026

Ressorts Kirchenpflege

Rolf Rinderknecht

Präsidium und Finanzen

Regine Welti

Ressort Gemeindeaufbau

Corinne Frommenwiler

Ressort Bildung und Spiritualität

Mirjam Kohler

Ressort Gottesdienst & Musik

Georg Schmid

Personelles

Jürgen Meier

Liegenschaften

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