Zur Verwaltung, Aufsicht und strategischen Führung einer Kirchgemeinde sind mindestens zwei Behörden nötig: die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste Aufsicht obliegt der Kirchgemeindeversammlung.
Viele strategische Beratungen und Entscheidungen werden durch die verschiedenen Kommissionen verantwortet und der Kirchenpflege unterbreitet.
Der Gemeindekonvent koordiniert und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Pfarramt, den weiteren Diensten und den Freiwilligen der Kirchgemeinde. Er besteht aus dem Team aller Pfarrpersonen und Mitarbeitenden. Die Leitung des Gemeindekonvents wird alle zwei Jahre aus dem Kreis der Mitarbeitenden und Pfarrpersonen gewählt. Die Pfarrpersonen besprechen ihre berufsspezifischen Anliegen im Pfarrkonvent.
Die Kirchenpflege ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Die Mitglieder nehmen ihre Aufgabe im Nebenamt war, das heisst …
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Die Bezirkskirchenpflege Hinwil ist zuständig für die Aufsicht und Visitation der Kirchgemeinden, die zum kirchlichen Bezirk Hinwil gehören. Jeder dieser …
Bericht zur Bezirkskonferenz 2025 | Gossau ZH | 8. März 2025 Am 8. März 2025 fand die diesjährige Bezirkskonferenz in …
Die Kirchensynode ist das Parlament der Zürcher Landeskirche. Sie übt im Zusammenwirken mit der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Landeskirche die …