Zur Verwaltung, Aufsicht und strategischen Führung einer Kirchgemeinde sind mindestens zwei Behörden nötig: die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste Aufsicht obliegt – ganz demokratisch – der Kirchgemeindeversammlung, folglich den Mitgliedern der Kirchgemeinde ab 16 Jahren.
Viele strategische Beratungen und Entscheidungen werden durch die verschiedenen Kommissionen verantwortet und der Kirchenpflege unterbreitet.
Der Gemeindekonvent besteht aus dem Team aller Pfarrpersonen und Mitarbeitenden. Der Gemeindekonvent koordiniert und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Pfarramt, den weiteren Diensten und den Freiwilligen der Kirchgemeinde. Die Leitung des Gemeindekonvents wird alle zwei Jahre aus dem Kreis der Mitarbeitenden und Pfarrpersonen gewählt. Die Pfarrpersonen besprechen ihre berufsspezifischen Anliegen im Pfarrkonvent.
Rechnungsprüfungskommission
André Dousse
Mitglied RPK
Matthias Mäder
Mitglied RPK
Heidi Nussbaum
Mitglied RPK
Urs Wälti-Jakob
Präsident RPK
Peter Zollinger
Mitglied RPK