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Behörden

Zur Verwaltung, Aufsicht und strategischen Führung einer Kirchgemeinde sind mindestens zwei Behörden nötig: die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission. Die oberste Aufsicht obliegt – ganz demokratisch – der Kirchgemeindeversammlung, folglich den Mitgliedern der Kirchgemeinde ab 16 Jahren.

Viele strategische Beratungen und Entscheidungen werden durch die verschiedenen Kommissionen verantwortet und der Kirchenpflege unterbreitet.

Der Gemeindekonvent besteht aus dem Team aller Pfarrpersonen und Mitarbeitenden. Der Gemeindekonvent koordiniert und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Pfarramt, den weiteren Diensten und den Freiwilligen der Kirchgemeinde. Die Leitung des Gemeindekonvents wird alle zwei Jahre aus dem Kreis der Mitarbeitenden und Pfarrpersonen gewählt. Die Pfarrpersonen besprechen ihre berufsspezifischen Anliegen im Pfarrkonvent.

Die Kirchenpflege ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Ihre Mitglieder versehen das Amt als Kirchenpfleger/in nebenamtlich, das heisst …
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) besteht aus fünf von der Kirchgemeindeversammlung auf die Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern. Die RPK überwacht …
Information zum Prozess von KirchGemeindePlus (März 2017) Am 6. März 2017 fand in Wetzikon die letzte Sitzung der Steuerungsgruppe für …
Bezirkskirchenpflege  Nach der Wahl von Bernhard Sutter ist die Bezirkskirchenpflege (BKP) wieder komplett und die Zuteilung der Mitglieder zu den …
  Die Pfarrerinnen und Pfarrer im Bezirk Hinwil sind in einem Kapitel organsiert. Geleitet wird das Kapitel von einer Dekanin …
Die Kirchensynode – das Parlament der Landeskirche Weitere Informationen zur Kirchensynode und zu den Fraktionen finden Sie im Internet: https://www.zhref.ch/organisation/landeskirche/kirchensynode …