1. Home
  2. |
  3. Über uns
  4. |
  5. Behörden
  6. |
  7. Kirchenpflege
  8. |
  9. Amtliche Publikationen

Amtliche Publikationen

Seit 1. Januar 2019 dient die Homepage der Kirchgemeinde als amtliches Publikationsorgan.

Todesanzeigen und weitere amtliche Publikationen der Politischen Gemeinde Rüti finden Sie hier.

 


Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation stille Wahl


Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rüti ZH

die Wahl an der Urne wurde bei der Kirchenpflege nicht verlangt, somit ist Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig in stiller Wahl gewählt.

Die amtliche Publikation erfolgt per Mittwoch, 31. Januar 2024 auf der Homepage.

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
  2. Die Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig wird als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024–2028 gewählt erklärt.
  3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
  4. Mitteilung an, Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.

Amtliche Veröffentlichung auf der Homepage www.refrueti.ch.

Dokument Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation stille Wahl


Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023


Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

  1. Das Budgetund der Steuerfuss für das Jahr 2024 wurden angenommen.
  2. Die bestehende Pfarrwahlkommission wurde für die Ausschreibung und Besetzung der 2. Pfarrstelle beauftragt und bestätigt.
  3. Die Anfrage von Thomas Gsell im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzeswurde beantwortet.

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023

Die Kirchenpflege

 


Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember  2023


Die Kirchenpflege lädt alle Stimmberechtigten  zur Kirchgemeindeversammlung ein.

Donnerstag, 7. Dezember 2023
19.30 Uhr
im Tüchelsaal, Amthofstrasse 14, Rüti

Traktanden:

  1. Abnahme des Budgets 2024 und Festsetzung des Steuerfusses 2024
  2. Bestätigung der Pfarrwahlkommission für die Besetzung der 2. Pfarrstelle

Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes

Gemeindeaussprache im Anschluss an die Versammlung

Die Aktenauflage mit den Berichten erfolgt im Sekretariat der Kirchgemeinde, Amthofstrasse 12, zu den ordentlichen Bürozeiten, sowie auf unserer Homepage www.refrueti.ch und in der Gemeindekanzlei Rüti, Breitenhofstrasse 30, ab Dienstag, 7. November 2023. Das Budget 2024 wird auf Verlangen durch das Sekretariat kostenlos zugestellt und ist auf unserer Homepage elektronisch verfügbar.

 


Pfarrbestätigungswahlen 2024


Pfarrbestätigungswahlen 2024 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde  Rüti ZH

Die Kirchenpflege beschliesst:

1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2024–2028 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt: Pfarrerin  Claudia Rüegg Bissig mit 50 Stellenprozent gemäss Art. 117 Abs. 4 der Kirchenordnung. Für die verbleibenden 130 Stellenprozente, ist die Pfarrwahlkommission auf der Suche nach neuen Pfarrpersonen.

2. Die Stellvertretung von Pfarrerin Christine Diezi in Rüti läuft ende Juni 2024 aus und wird nicht verlängert. Die 45% von Pfarrerin Christine Diezi sollen zusammen mit den 85% (ehemals 95%*) von Thomas Gottschall neu besetzt werden.

3. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde wird zur Bestätigung für die Amtsdauer 2024–2028 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen: Pfarrerin  Claudia Rüegg Bissig

4. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens 100 Stimmberechtigte der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der in Ziffer 3 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege, Amthofstrasse 12, Rüti, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 3 als in stiller Wahl gewählt erklären.

5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Carola Heller, Präsidentin der Bezirkskirchenpflege, Rüten 1, 8496 Steg im Tösstal, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

6. Mitteilung an Carola Heller, Präsidentin der Bezirkskirchenpflege, Rüten 1, 8496 Steg im Tösstal, an die Bezirkskirchenpflege sowie an den Kirchenrat.

7. Amtliche Veröffentlichung im Rütipp (Erscheint am 29.09.2023) und auf der Homepage www.refrueti.ch .

 

8630 Rüti, 04.09.2023                  Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Rüti ZH

Der Präsident:                                 Der Aktuar:
Rolf Rinderknecht                          Thomas Schönenberger

*Der Kirchenrat hat der Kirchgemeinde Rüti auf die Amstdauer 2024-2028 10 Pfarrstellenprozente gekürzt.

Die Kirchenpflege freut sich, dass sie Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig zur Wahl vorschlagen darf und dankt ihr für ihr grosses Engagement.

 


Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2023


Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

  1. Die Jahresrechnung 2022 wurde genehmigt.
  2. Die Pfarrwahlkommission und das Präsidiums der Pfarrwahlkommission sind gewählt. 

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2023

Die Kirchenpflege


Kirchgemeindeversammlung vom 08. Dezember 2022


Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

  1. Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses für das Jahr 2023 wurden angenommen.
  2. Die Legislaturziele 2022 – 2026 wurden von der Kirchgemeindeversammlung zur Kenntnis genommen.
  3. Die Anfrage von Thomas Gsell im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes wurde behandelt.

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 08. Dezember 2022

Die Kirchenpflege


Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2022


Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

  1. Die Jahresrechnung 2021 wurde genehmigt.
  2. In die Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2022 – 2026 sind gewählt.
  3. Das Entschädigungsreglement der Kirchenpflege Rüti und RPK wurde genehmigt.
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2022

Die Kirchenpflege


Behördenwahlen 2022

Wir gratulieren allen wiedergewählten und dem neuen Mitglied der Kirchenpflege herzlich und wünschen ihnen Gottes Segen für ihre Amtsführung.

Die Findungskommission

 

Die Wahlresultate vom Sonntag 27. März 2022  und der Nachwahl vom 15. Mai 2022 im einzelnen 

Rolf Rinderknecht, (SP, bisher), 770, gewählt, Präsident

 

 

 

 

 Corinne Frommenwiler (parteilos, bisher), 784 gewählt

 

 

 

 

Gisela Greiter (parteilos, neu), 784, gewählt

 

 

 

 

Mirjam Kohler (parteilos, bisher), 784, gewählt

 

 

 

 

Regine Welti (parteilos, bisher), 771, gewählt

 

 

 

 

Jürgen Meier (parteilos, neu),  588, gewählt

 

 

 

 

 

Georg Otto Schmid, (parteilos, neu), 560, gewählt

 

 

 

 

 

 

1. Wahlgang vom 27. März

  • Wahlbeteiligung: 29.7%,
  • Absolutes Mehr: 289 Stimmen

2. Wahlgang vom 15. Mai

  • Wahlbeteiligung: 27.21%
  • massgebend ist das relative Mehr

 

Medienmitteilung Wahlergebnisse 1. Wahlgang

Wahlprotokoll 1. Wahlgang

Medienmitteilung Wahlergebnisse 2. Wahlgang

Medienmitteilung Gemeinde Rüti 

 


Kirchgemeindeversammlung vom 9.12.2021


Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

    1. Die Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses für das Jahr 2022 wurde angenommen.
    2. Das Projekt “Zukunftsfähige reformierte Kirche in der Region Rüti bauen” wurde von der Kirchgemeindeversammlung zur Kenntnis genommen.
    3. Die Anfrage von Thomas Gsell im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes wurde behandelt.

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 09.12.2021


Amtliche Publikation

Wir laden die Stimmberechtigten zur
Kirchgemeindeversammlung von Donnerstag, 09. Dezember 2021, 19.30 Uhr in der reformierte Kirche Rüti, Dorfstrasse 5, 8630 Rüti, ein.

 

Traktanden

  1. Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses für das Jahr 2022
  2. Zukunftsfähige reformierte Kirche Rüti bauen
  3. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes

Gemeindeaussprache im Anschluss an die Versammlung


Die Aktenauflage
mit den Berichten erfolgt ab Montag 22. November 2021

  • im Sekretariat der Kirchgemeinde, Amthofstrasse 12, zu den ordentlichen Bürozeiten
  • sowie auf unserer Homepage www.refrueti.ch
  • und in der Gemeindekanzlei Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti
  • Die Berichte werden auf Verlangen durch das Sekretariat kostenlos zugestellt und sind auf unserer Homepage elektronisch verfügbar.

Es gilt die Maskenpflicht.

Die amtliche Publikation der Einladung erfolgt am Dienstag, 09. November 2021 auf der Homepage www.refrueti.ch. Zusätzlich wird die Einladung am Freitag, 29.10.2021 im Gemeindemitteilungsblatt „rütipp“ publiziert.

Die Kirchenpflege


Am 17. Juni 2021 fanden an der Kirchgemeindeversammlung für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 die Wahl des Präsidiums und eines weiteren Mitglieds statt.
Die vorgeschlagene Kandidatin, Corinne Frommenwiler (Mitglied Kirchenpflege) und der vorgeschlagene Kandidat, Rolf Rinderknecht (Präsident Kirchenpflege) erreichten das absolute Mehr.

An der Kirchenpflegesitzung vom 08. Juli 2021 wurde die Kirchenpflege konstituiert.

Beschluss (auch als Download)

Die Kirchenpflege


Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2021

Es sind zur Einsicht / zum Download verfügbar:

Die Kirchenpflege


Kirchgemeindeversammlung vom 03. Dezember 2020

Es sind zur Einsicht / zum Download verfügbar:

Die Berichte werden auf Verlangen durch das Sekretariat kostenlos zugestellt und sind auf unserer Homepage elektronisch verfügbar.

Die Kirchenpflege


Totalrevision der Kirchgemeindeordnung
Inkrafttreten

Die Kirchengemeindeversammlung genehmigte am 10. September 2020 die totalrevidierte Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rüti ZH. Diese bedurfte noch der Genehmigung durch den Kirchenrat, was mit Beschluss Nr. KR 2020-452 vom 28. Oktober 2020 erfolgte. Gemäss Art. 26 der genehmigten Kirchgemeindeordnung bestimmt die Kirchenpflege über deren Inkraftsetzung.

Die Änderungen in der teilrevidierten Kirchenordnung traten am 1. Januar 2019 in Kraft. Weiter beschloss die Kirchgemeindeversammlung am 5. Dezember 2019 eine Übergangsbestimmung, die als Art. 24 in die genehmigte Kirchgemeindeordnung einfloss. Beides war Anlass die Kirchgemeindeordnung vom 13. Juni 2013 total zu revidieren.
Ein baldiges Inkrafttreten ist daher anzustreben.

Auf Antrag des Präsidenten beschliesst die Kirchenpflege:

I. Die von der Kirchgemeindeversammlung am 10. September 2020 und vom Kirchenrat am 28. Oktober 2020 genehmigte Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirche
tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

II. Mitteilung durch Protokollauszug und unter Beilage von drei Exemplaren der genehmigten Kirchgemeindeordnung an den Kirchenrat der Evangelisch-reformierten
Landeskirche des Kantons Zürich, Hirschengraben 50, Postfach, 8024 Zürich; an den Präsidenten der Bezirkskirchenpflege per E-Mail, uwe.mueller-gauss@zhref.ch; an die politische Gemeinde Rüti, Gemeindekanzlei, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti; an den Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission, Herr Marcel Wermuth, Loorenwäldlistrasse 32, 8630 Rüti und an die Aktuarin der Kirchenpflege Cynthia Kuster-Pollo  zur Ablage in die Rechtssammlung sowie zur Publikation auf der Homepage der ref. Kirche Rüti unter «Wir/Amtliche Publikationen» (Beschluss) und «Wir/Rechtsgrundlagen(Kirchgemeindeordnung)».

III. Gegen diesen Beschluss kann, von der amtlichen Publikation an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Uwe Müller-Gauss, Präsident, Hörnlistrasse 75b,83 30 Pfäffikon, Rekurs innert 30 Tagen eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kirchenpflege

 


Wir laden die Stimmberechtigten ein zur

Kirchgemeindeversammlung vom

Donnerstag, 3. Dezember 2020, 19.30 Uhr

in der reformierten Kirche Rüti

Traktanden:

  1. Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses für das Jahr 2021.
  2. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes.

Gemeindeaussprache im Anschluss an die Versammlung.

Die Aktenauflage mit den Berichten erfolgt im Sekretariat der Kirchgemeinde, Amthofstrasse 12, zu den ordentlichen Bürozeiten,
sowie auf unserer Homepage www.refrueti.ch und in der Gemeindekanzlei Rüti, Breitenhofstrasse 30,  ab Mittwoch, 18. November 2020.
Die Berichte werden auf Verlangen durch das Sekretariat kostenlos zugestellt und sind auf unserer Homepage elektronisch verfügbar.

Die Kirchenpflege



Informationen aus der Kirchenpflege

Am 10. September 2020 hat die Kirchgemeindeversammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Rüti stattgefunden.

Beschlüsse

  1. Abnahme der Jahresrechnung 2019. Die Jahresrechnung 2019 wird mit grossem Mehr angenommen.
  2. Entgegennahme des Jahresberichtes 2019. Die Kirchgemeindeversammlung hat den Jahresbericht 2019 der Kirchenpflege entgegengenommen.
  3. Ersatzwahl eines Kirchenpflegemitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2018-2022. Mirjam Kohler wird mit einem grossen Mehr gewählt.
  4. Totalrevision der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
    Rüti vom 13.6.2013. Der Totalrevision zur Kirchgemeindeordnung wird  zugestimmt.
  5. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes. Anfragen im Sinne vom §17 des Gemeindegesetzes sind keine eingegangen.

Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 16. September 2020 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Amthofstrasse 12, 8630 Rüti, zur Einsicht auf
und kann zusätzlich hier eingesehen werden.

 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse und Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil,
Uwe Müller-Gauss, Präsident, Hörnlistrasse 75b, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. (§7 Abs. 1 GG, §10 Abs 1 und 2 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Die Kirchenpflege


Wir laden die Stimmberechtigten ein zur

Kirchgemeindeversammlung vom

Donnerstag, 10. September 2020, 19.30 – 22.00 Uhr

im Saal, Amthofstrasse 14, 8630 Rüti.

Traktanden:

  1. Abnahme der Jahresrechnung 2019
  2. Entgegennahme des Jahresberichtes 2019
  3. Ersatzwahl eines Kirchenpflegemitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
  4. Totalrevision der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rüti vom 13.6.2013
  5. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes

Gemeindeaussprache im Anschluss an die Versammlung.

Aktenauflage ab Dienstag, 25. August 2020 im Sekretariat der Evang.-ref. Kirchgemeinde, Amthofstrasse 12 sowie auf unserer Homepage www.refrueti.ch und in der Gemeinderatskanzlei, Breitenhofstrasse 30, zu den ordentlichen Bürozeiten. Die Berichte werden auf Verlangen durch das Sekretariat kostenlos zugestellt und sind auf unserer Homepage elektronisch verfügbar.

 

Die Kirchenpflege

 


Vergangene Informationen

Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2020 ist verschoben auf
10. September 2020

 


Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rüti ZH

 

Kirchgemeindeversammlung vom Donnerstag, 5. Dezember 2019

 

Die Kirchgemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Das Budget 2020 wird gemäss Antrag der Kirchenpflege festgelegt und der
    Steuerfuss für das Jahr 2020 auf 14% der einfachen Staatssteuer festgesetzt.

 

  1. Die Einzelinitiative  von Thomas Gsell „Sichert der evang.-reformierten Kirchgemeinde Rüti ZH die Gemeindeautonomie – Gegenvorschlag jetzt!“ wird abgelehnt und der Gegenvorschlag der Kirchenpflege beschlossen.
  2. Die Anfrage von Thomas Gsell vom 12. November 2019, wurde gemäss § 17 des Gemeindegesetzes behandelt und beantwortet.

 

Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 11. Dezember 2019 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Bahnhofstrasse 5 und ab 16. Dezember 2019 an der Amthofstrasse 12, 8630 Rüti, zur Einsicht auf.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Uwe Müller-Gauss, Präsident, Hörnlistrasse 75b, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. (§7 Abs. 1 GG, §10 Abs 1 und 2 VRG)

 

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahren zu tragen.

 

                                                                                        Die Kirchenpflege


 

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rüti ZH

Wir laden die Stimmberechtigten ein zur

Kirchgemeindeversammlung auf

Donnerstag, 5. Dezember 2019, 19.30 Uhr

in der Kirche

 

Traktanden:

  1. Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses für das Jahr 2020
  2. Behandlung der Einzelinitiative „Sichert der evang.-reformierten Kirchgemeinde Rüti ZH die Gemeindeautonomie – Gegenvorschlag jetzt!“
  3. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes

 

Gemeindeaussprache im Anschluss an die Versammlung u.a. zu Kirchenbauten, Zusammensetzung der Kirchenpflege, Verein Aktion Kirchen Züri Oberland, Jugendarbeit, Pfarrbestätigungswahlen 2020-2024.

 

Aktenauflage ab Mittwoch, 20. November 2019 im Sekretariat der Evang.-ref. Kirchgemeinde, Bahnhofstrasse 5 sowie auf unserer Homepage www.refrueti.ch und in der Gemeinderatskanzlei, Breitenhofstrasse 30, zu den ordentlichen Bürozeiten. Die Berichte werden auf Verlangen durch das Sekretariat kostenlos zugestellt und sind auf unserer Homepage elektronisch verfügbar.

                                                                                  Die Kirchenpflege

 

Aktenauflage: 

Hier finden Sie die Dokumente “Budget 2020  sowie “Behandlung Einzelinitiative“.

 


   4. November 2019

Pfarrbestätigungswahlen 2020-2024 – Publikation stille Wahl

Die Wahl an der Urne wurde bei der Kirchenpflege nicht verlangt,  somit sind die drei Pfarrpersonen in stiller Wahl gewählt.

Die  amtliche Publikation erfolgt per Montag, 4. November 2019 auf der Homepage.

Die Kirchenpflege beschloss an ihrer Sitzung vom 31.10.2019:

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrer Thomas Gottschall und Pfarrerin Galina Angelova sowie Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
  2. Die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 1 werden als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2020–2024 gewählt erklärt.
  3. Die Wahlen erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der vorgeschlagenen Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.
  4. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil  erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
  5. Mitteilung an  Pfarrer Thomas Gottschall, Pfarrerin Galina Angelova, Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig, an die Bezirkskirchenpflege Hinwil sowie an den Kirchenrat.
  6. Amtliche Veröffentlichung auf der Homepage www.refrueti.ch.

 


 

    Oktober 2019

Die Kirchenpflege beschliesst:

  1. 1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt zur Verfügung stehenden Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2020–2024 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt:

– Pfarrer Thomas Gottschall mit 95 Stellenprozent

– Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig mit 50 Stellenprozent

– Pfarrerin Galina Angelova mit 45 Stellenprozent.

 

  1. 2. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde werden zur Bestätigung für die Amtsdauer 2020–2024 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen:

– Pfarrer Thomas Gottschall

– Pfarrerin Claudia Rüegg Bissig

– Pfarrerin Galina Angelova

 

  1. 3. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes kann/können mindestens ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten/mindestens 100 Stimmberechtigte1,[1] der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der in Ziffer 3 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege Rüti ZH, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege die Pfarrerinnen und Pfarrer gemäss Ziffer 3 als in stiller Wahl gewählt erklären.

 

  1. 4. Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer.

 

  1. 5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 

Die Kirchenpflege /
Erscheinungsdatum 1. Oktober 2019

 


 

Rüti ZH, 24. Juni 2019

Amtliche Publikation, Bezirk Hinwil

_____________________________________________________________

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rüti ZH

Kirchgemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2019

Die Kirchgemeindeversammlung hat am 20. Juni 2019

1. Die Jahresrechnung 2018 genehmigt.

2. Den Jahresbericht 2018 entgegengenommen.

3. Die Anfrage von Thomas Gsell vom 19. Mai 2019, wurde gemäss § 17 des
Gemeindegesetzes behandelt und beantwortet.

Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 26. Juni 2019 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Bahnhofstrasse 1, 8630 Rüti, zur Einsicht auf.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil, Uwe Müller-Gauss, Präsident, Hörnlistrasse 75b, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. (§7 Abs. 1 GG, §10 Abs 1 und 2 VRG)

 

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahren zu tragen.

 

                                                                                        Die Kirchenpflege

 


Hier finden Sie den Jahresbericht 2018

sowie die Jahresrechnung 2018 mit Unterschriften