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Bestattungsamt

Im Kanton Zürich ist für die Anordnung und Durchführung der Bestattung oder Beisetzung die Wohngemeinde zuständig. Die Dienste eines Bestattungsinstitutes sind nicht nötig.

Das Bestattungsamt der Gemeinde Rüti organisiert mit den Angehörigen die Beisetzung der verstorbenen Person und legt den Termin und den Ort für die Abdankungsfeier fest. Ebenso nennt es die für die Trauerfeier zuständige Pfarrperson. Bitte setzen Sie sich danach unverzüglich mit ihr in Verbindung.

Die Zuteilung der Pfarrperson erfolgt in Rüti nach Amtswochensystem. Selbstverständlich werden persönliche Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.

Nötige Dokumente im Bestattungsamt:

Nehmen Sie das Familienbüchlein und den ärztlichen Todesschein ins Bestattungsamt mit.

Über folgende Fragen wird man mit Ihnen im Bestattungsamt sprechen:

  • Gibt es einen letzten Wunsch (oder eine Verfügung) der verstorbenen Person?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie: eigenes Grab (Laufzeit 20 Jahre), Familiengrab, Gemeinschaftsgrab oder Waldbeisetzung?
  • Abdankungsfeier nur am Grab oder mit anschliessendem Abdankungsgottesdienst?
  • Spezielle Wünsche wie Organist, Ort usw.