Rechtsgrundlagen der Kirchgemeinde
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rüti ZH (Kirchgemeinde) ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist Teil der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist im Kanton Zürich in Art. 130 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (Kantonsverfassung, LS 101) geregelt. Die Rechtsgrundlagen für das staatliche und kirchlich-körperschaftliche Recht der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden sind in der Gesetzessammlung des Kantons Zürich (Loseblattsammlung, www.zhlex.zh.ch) abrufbar (ab Ordnungsnummer 180.1). Die Kirchgemeinde umfasst alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohner der politischen Gemeinde Rüti ZH. Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber. Die wichtigsten Erlasse der Kirchgemeinde finden Sie nachstehend.
- Protokoll Kirchgemeindeversammlung 16. Juni 2022
- Entschädigungsreglement Kirchenpflege
- Kirchgemeindeordnung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Rüti, 01.01.2021
Link zu Gesetzesseiten
Vollzugsverordnung zur Finanzverordnung
Gesetz über die politischen Rechte